AGB

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Rainer Schwenkkraus (nachfolgend Berater genannt) und dem Klienten als Dienstvertrag im Sinne der § 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Beraters, die Beratung annimmt. Dazu gehören Kontaktgespräche (Telefon oder via Videochat).

3) Der Berater ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch bis zu dem Zeitpunkt des vorzeitigen Abbruchs der Beratung, erhalten. Die Folgetermine werden somit nicht berechnet.

§ 2 Inhalt des Dienstvertrags

1) Der Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung und Schulung anwendet. Der Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern der Klient hierüber keine andere Entscheidung trifft.

2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Beratungs- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Klienten.

3) Soweit der Klient die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat er das dem Berater gegenüber zu erklären.

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Beraters

1) Beratung und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Berater gem.* HPG § 1* Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Berater darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.

2) Beratung und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Klient trägt während des gesamten Beratungs- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Beratungs- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einer Beratung bzw. Training setzt eine psychische und physische Belastbarkeit voraus.

§ 4 Mitwirkung des Klienten

1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung bzw. Training, wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden (Hilfe zur Selbsthilfe).

2) Empfiehlt der Berater dem Klienten eine notwendige ärztliche Untersuchung, kann eine Ablehnung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Klienten bestimmend sein.

Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Klienten bestimmend sein.

3) Der Berater ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Beratungs- bzw. Trainingsinhalte verneint.
Auch der Klient hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin – und schriftlich erfolgen.

§ 5 Honorierung des Beraters

1) Der Berater hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Berater und dem Klienten vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Beraters aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.

2) Die Honorare sind in Vorkasse spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin zu bezahlen. Nach Zahlungseingang erhält der Klient eine Mitteilung, dass die vorbesprochenen Termine, wie vereinbart beginnen können. Zahlungsziele oder Sonderkonditionen sind vor Beginn der Beratung bzw. Trainings zu vereinbaren.

3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Klient unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100% der Termingebühr. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient bis 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Berater verlangt werden.

4) Termine, die von Seiten des Beraters abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Berater. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen. Die Erreichbarkeit des Klienten ist hier vorausgesetzt.

§ 6 Vertraulichkeit der Beratung bzw. Trainings

1) Der Berater behandelt die Daten des Klienten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, Auskunft nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.

2) § 6 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.

3) § 6 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung und Training persönliche Angriffe gegen den Berater oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

4) Der Berater führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 6 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

5) Sofern der Klient ein detailliertes Protokoll über die Beratung bzw. Training verlangt, erstellt der Berater dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand.

§ 7 Meinungsverschiedenheiten

1) Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungs- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 8 Terminanfrage

1) Wird die Terminanfrage nicht innerhalb von 48 Stunden bestätigt, gilt der Termin als abgelehnt.

§ 9 Salvatorische Klausel

1) Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.